Winterdienst

Rechtzeitig vorsorgen!
Soviel Spaß der Winter auch bereiten mag, mit dem Schnee und der Kälte wird es auch glatt auf den Fußwegen und Straßen. Die Freude über das Weiß hält sich in Grenzen. Sie müssen der Räum- und Streupflicht nachkommen. Diese besagt, dass auf Gehwegen Schnee direkt nach dem Schneefall und Glätte unverzüglich nach ihrem Entstehen beseitigt oder bekämpft werden muss.
Unser Winterdienst setzt bereits dann ein, wenn der Schneefall nur noch unerheblich andauert. Die Schnee- und Glättebeseitigung wird auf Grundlage des Straßenreinigungsgesetzes durchgeführt.
Vertrauen Sie unseren Fachkräften, die mit Spezialmaschinen und Handarbeit für eine gründliche, schonende und umweltfreundliche Schnee- und Eisbekämpfung sorgen und das alles zu einem fairen Preis-/Leistungsverhältnis.

Fragen Sie uns – wir unterbreiten Ihnen gerne ein Angebot.

© 2022 DAVID Gebäudedienste · Frankenkrogweg 11a · 23570 Lübeck / Travemünde · Mobil 0171 / 5179115 · info@david-gebaeudedienste.de